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Quereinsteiger für den Handwerksbetrieb gewinnen

Quereinsteiger für den Handwerksbetrieb gewinnen und qualifizieren

Quereinsteiger für den Handwerksbetrieb gewinnen zu können, ist für viele Betriebe längst kein Nebenweg mehr, sondern ein notwendiger zusätzlicher Rekrutierungskanal neben der klassischen Ausbildung. Der Fachkräftemangel in zulassungspflichtigen wie zulassungsfreien Handwerksberufen zwingt Betriebsinhaber dazu, Bewerber ernsthaft in Betracht zu ziehen, die keine klassische duale Ausbildung durchlaufen haben, sondern aus artfremden Berufen, aus dem Ausland oder nach längerer Erwerbspause in den Betrieb wechseln möchten. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, erfordert aber Kenntnis der einschlägigen Regelungen der Handwerksordnung, insbesondere zur Externenprüfung und zur Ausübungsberechtigung. Dieser Beitrag zeigt, welche rechtlichen Wege für die Beschäftigung und Qualifizierung von Quereinsteigern zur Verfügung stehen, wie ein strukturierter Einstiegsprozess aussieht und welche Fehler Betriebe in der Praxis vermeiden sollten. Er richtet sich an Betriebsinhaber und Personalverantwortliche, die über den klassischen Ausbildungsweg hinaus zusätzliche Rekrutierungskanäle erschließen und dabei rechtssicher vorgehen möchten, ohne sich in den unterschiedlichen Zulassungsregelungen der Handwerksordnung zu verlieren.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die redaktionellen Ansichten der Redaktion von handwerk-mittelstand.de wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsbeistand.

Titelbild: Foto von Jeff Caron-Robert auf Unsplash.

Warum Quereinsteiger für Handwerksbetriebe zunehmend relevant werden

Die Zahl der Ausbildungsverträge im Handwerk deckt in vielen Gewerken den tatsächlichen Ersatzbedarf durch Renteneintritte und Fluktuation nicht mehr. Gleichzeitig gibt es einen wachsenden Pool an Erwachsenen, die beruflich umorientieren möchten, sei es aus gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf, aus Interesse an handwerklicher Tätigkeit oder weil ihr bisheriger Beruf strukturell wegfällt. Für Betriebe ergibt sich daraus eine Zielgruppe, die anders angesprochen und anders qualifiziert werden muss als klassische Auszubildende direkt nach der Schule.

Quereinsteiger bringen häufig bereits Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und eine klare eigene Motivation für den Wechsel mit, was sie von jüngeren Bewerbern unterscheidet, die ihren Berufswunsch noch entwickeln. Diese Vorerfahrung lässt sich in der Regel nicht eins zu eins auf die formale Qualifikation anrechnen, kann aber die tatsächliche Einarbeitungszeit im Betrieb deutlich verkürzen, insbesondere wenn artverwandte handwerkliche oder technische Vorkenntnisse vorliegen.

Für den Betrieb bedeutet die Öffnung gegenüber Quereinsteigern auch eine Erweiterung des Bewerberpools über die klassischen Ausbildungsmessen und Schulkooperationen hinaus. Zielgruppen sind hier insbesondere Personen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren, die eine berufliche Neuorientierung anstreben, ehemalige Selbstständige aus verwandten Branchen sowie Rückkehrer nach längerer Familien- oder Erwerbspause. Diese Gruppen werden über klassische Ausbildungsmarketingkanäle kaum erreicht und erfordern eine eigene Ansprache, etwa über regionale Jobbörsen, die Agentur für Arbeit oder gezielte Empfehlungsprogramme innerhalb der Belegschaft. Auch die Innung und die zuständige Handwerkskammer können bei der Ansprache unterstützen, etwa durch regionale Kampagnen zur Berufsorientierung für Erwachsene oder durch Vermittlungsangebote, die gezielt Umschulungsinteressierte mit aufnahmebereiten Betrieben zusammenbringen. Betriebe, die sich aktiv an solchen Kammerinitiativen beteiligen, profitieren zudem von einer höheren Sichtbarkeit bei Personen, die sich bereits konkret über einen Berufswechsel ins Handwerk informieren.

Rechtlicher Rahmen: Externenprüfung und Ausübungsberechtigung

Wer ohne klassische Ausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig werden möchte, kann nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn eine Berufstätigkeit von mindestens dem Eineinhalbfachen der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im betreffenden Beruf nachgewiesen wird. Diese sogenannte Externenprüfung ermöglicht es erfahrenen Quereinsteigern, den Gesellenabschluss ohne formalen Ausbildungsvertrag zu erwerben, sofern sie die praktische Erfahrung mitbringen und die Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgreich ablegen.

Ergänzend regelt § 7b Handwerksordnung die sogenannte Altgesellenregelung: Wer mindestens sechs Jahre in einem zulassungspflichtigen Handwerk gearbeitet hat, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung erhalten, auch ohne Meisterprüfung. Für die betriebliche Praxis ist zudem die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz relevant, wenn Quereinsteiger im Ausland bereits eine vergleichbare Qualifikation erworben haben. Der vollständige Text der Handwerksordnung ist über gesetze-im-internet.de öffentlich zugänglich.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A und zulassungsfreien Gewerben der Anlage B zur Handwerksordnung. In zulassungsfreien Handwerken kann grundsätzlich auch ohne Meistertitel eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden, während für die Betriebsführung in zulassungspflichtigen Gewerken einer der genannten Qualifikationswege erforderlich bleibt. Für die bloße Beschäftigung als angestellte Fachkraft, ohne eigene Betriebsführung, ist dagegen in vielen Fällen bereits eine nachgewiesene fachliche Eignung ausreichend, auch wenn der formale Abschluss noch nicht vorliegt und erst berufsbegleitend nachgeholt wird.

Qualifizierungswege im Überblick

Je nach Vorerfahrung und Zielposition stehen Quereinsteigern unterschiedliche Qualifizierungswege offen, die sich in Dauer, Kosten und Zielabschluss unterscheiden.

WegVoraussetzungZielabschluss
Reguläre verkürzte AusbildungVorqualifikation, z. B. artverwandter BerufsabschlussGesellenbrief nach verkürzter Ausbildungszeit
Externenprüfung1,5-fache Berufstätigkeit im ZielberufGesellenbrief ohne Ausbildungsvertrag
Altgesellenregelung nach § 7b HwOSechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender FunktionAusübungsberechtigung ohne Meisterprüfung
Anerkennung ausländischer QualifikationVergleichbare ausländische BerufsausbildungVolle oder teilweise Gleichwertigkeitsfeststellung
Nachqualifizierung in ModulenBeschäftigung im Betrieb ohne formalen AbschlussSchrittweiser Erwerb von Teilqualifikationen

Die verkürzte Ausbildung eignet sich besonders für Quereinsteiger mit artverwandtem Abschluss, etwa einen gelernten Metallbauer, der in die Feinwerkmechanik wechselt. Die Nachqualifizierung in Modulen ist dagegen für Betriebe interessant, die einen ungelernten Mitarbeiter bereits beschäftigen und ihn schrittweise, parallel zur laufenden Tätigkeit, zu einem anerkannten Abschluss führen möchten.

Bei der Wahl des passenden Weges sollte der Betrieb auch die eigene Kapazität zur Anleitung realistisch einschätzen. Eine verkürzte Ausbildung erfordert die Bestellung einer Ausbildereignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung, während die Externenprüfung formal keine Ausbildereignung im Betrieb voraussetzt, in der Praxis aber ebenfalls eine strukturierte fachliche Begleitung benötigt, damit die vorbereitende Prüfungszeit sinnvoll genutzt wird. Betriebe, die regelmäßig Quereinsteiger qualifizieren möchten, profitieren davon, mindestens eine Person im Team mit Ausbildereignung zu benennen, auch wenn der konkrete Qualifizierungsweg im Einzelfall keine Ausbildung im engeren Sinne darstellt.

Praktische Schritte zur Gewinnung von Quereinsteigern

Ein strukturierter Prozess zur Gewinnung und Integration von Quereinsteigern hat sich in der Praxis bewährt und lässt sich in folgende Schritte gliedern:

  1. Definition der Zielgruppe: Welche artverwandten Berufe oder Vorerfahrungen erleichtern den Einstieg in das jeweilige Gewerk besonders?
  2. Anpassung der Stellenanzeige an Quereinsteiger, mit klarer Nennung möglicher Qualifizierungswege statt ausschließlicher Fokussierung auf klassische Ausbildungsabschlüsse
  3. Strukturiertes Probearbeiten von mehreren Tagen zur beidseitigen Einschätzung der handwerklichen Eignung
  4. Klärung des passenden Qualifizierungswegs gemeinsam mit der zuständigen Handwerkskammer
  5. Erstellung eines individuellen Einarbeitungsplans mit festen Meilensteinen und einer erfahrenen Ansprechperson im Betrieb
  6. Regelmäßige Zwischengespräche zur Standortbestimmung während der Qualifizierungsphase

Besonders die Einbindung einer erfahrenen Fachkraft als feste Ansprechperson hat sich als wirksam erwiesen, weil Quereinsteiger anders als Auszubildende häufig keine parallele schulische Begleitung durchlaufen und die betriebliche Anleitung damit eine größere Rolle spielt als bei der klassischen dualen Ausbildung.

Ein oft vernachlässigter Baustein ist die realistische Kommunikation der Vergütung während der Qualifizierungsphase. Da Quereinsteiger in der Regel keinen klassischen Ausbildungsvertrag erhalten, sondern regulär angestellt werden, sollte die Gehaltsstruktur von Beginn an transparent an die schrittweise steigende fachliche Qualifikation gekoppelt werden. Ein gestuftes Vergütungsmodell, das mit dem Erreichen definierter Qualifizierungsschritte einhergeht, schafft für beide Seiten Planungssicherheit und reduziert das Risiko, dass sich ein Quereinsteiger nach kurzer Zeit unterbezahlt fühlt, obwohl er sich fachlich noch im Aufbau befindet.

Förderung und finanzielle Unterstützung

Für die Qualifizierung von Quereinsteigern stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung, deren konkrete Ausgestaltung sich regelmäßig ändert und daher vor Antragstellung stets bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Handwerkskammer zu prüfen ist. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse zu Lehrgangskosten im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung, die sogenannte Bildungsprämie für Beschäftigte sowie arbeitgeberseitige Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen.

Für Betriebe, die Quereinsteiger im Rahmen einer Externenprüfung vorbereiten, übernehmen einige Handwerkskammern zudem einen Teil der Kosten für vorbereitende Lehrgänge. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Kammer lohnt sich in jedem Fall, da die Fördermöglichkeiten häufig an Fristen gebunden sind, die vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingehalten werden müssen.

Für Betriebe, die Quereinsteiger aus dem Ausland beschäftigen möchten, kommt zusätzlich die Anerkennungsberatung der Handwerkskammern in Betracht, die häufig kostenfrei über den konkreten Ablauf des Anerkennungsverfahrens sowie über ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen bei nur teilweiser Gleichwertigkeit informiert. Wird im Anerkennungsbescheid eine Anpassungsqualifizierung gefordert, lassen sich die dafür anfallenden Lehrgangskosten in vielen Fällen ebenfalls über Förderprogramme der Arbeitsverwaltung oder spezielle Anerkennungszuschüsse der Länder abdecken.

Typische Herausforderungen bei der Integration von Quereinsteigern

Neben der formalen Qualifizierung entscheidet vor allem die betriebliche Integration darüber, ob ein Quereinstieg gelingt. Häufige Herausforderungen betreffen die Erwartungshaltung an das Lerntempo, die Akzeptanz im bestehenden Team und die realistische Einschätzung der körperlichen Anforderungen des jeweiligen Gewerks.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Sanitär- und Heizungsbetrieb stellte einen 42-jährigen ehemaligen Lagerlogistiker als Quereinsteiger ein. Ohne klaren Qualifizierungsplan und ohne feste Ansprechperson im Team kam es innerhalb weniger Wochen zu Spannungen, weil die Erwartungen an das Arbeitstempo nicht mit der tatsächlichen Lernkurve übereinstimmten. Nach Einführung eines strukturierten Einarbeitungsplans mit klaren Meilensteinen und einer festen Bezugsperson stabilisierte sich die Situation, und der Mitarbeiter legte anderthalb Jahre später erfolgreich die Externenprüfung ab.

In einem zweiten Beispiel entschied sich ein Elektrobetrieb, eine ehemalige Verkäuferin mit ausgeprägtem technischem Interesse als Quereinsteigerin einzustellen. Der Betrieb wählte bewusst den Weg der verkürzten Ausbildung statt der Externenprüfung, da keine einschlägige Vorbeschäftigung im Elektrohandwerk vorlag. Durch die enge Abstimmung mit der Berufsschule und eine realistische, auf drei Jahre angelegte Zeitplanung gelang der Abschluss ohne größere Verzögerungen. Der Betrieb berichtete rückblickend, dass die anfängliche Unsicherheit im Team schnell wich, sobald die fachlichen Fortschritte sichtbar wurden.

Dieses Beispiel zeigt, dass technische Eignung allein nicht ausreicht. Erst eine klare Struktur, realistische Zeitpläne und eine aktive Einbindung des bestehenden Teams schaffen die Voraussetzung dafür, dass ein Quereinstieg für beide Seiten tragfähig wird. Betriebe, die diesen Prozess wiederholt erfolgreich gestalten wollen, sollten die gesammelten Erfahrungen dokumentieren und als internen Leitfaden für künftige Quereinstiege nutzen.

Auch die Zusammenarbeit mit Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungszentren kann die Integration erleichtern, etwa durch den punktuellen Besuch einzelner Fachklassenmodule, auch wenn kein regulärer Ausbildungsvertrag besteht. Manche Kammern bieten hierfür eigene Angebote für Externenprüflinge an, die gezielt Wissenslücken in der Theorie schließen, ohne den vollständigen Berufsschulunterricht zu durchlaufen.

Eine weitere Herausforderung liegt in der körperlichen Belastbarkeit, insbesondere bei Quereinsteigern aus überwiegend sitzenden Vorberufen. Handwerkliche Tätigkeiten wie Dachdeckerei, Sanitärinstallation oder Zimmerei stellen andere körperliche Anforderungen als Büro- oder Verwaltungstätigkeiten. Ein mehrtägiges Probearbeiten vor der endgültigen Einstellung hilft beiden Seiten, diese Anforderungen realistisch einzuschätzen, bevor eine langfristige Qualifizierungsentscheidung getroffen wird. Betriebe sollten zudem prüfen, ob eine betriebsärztliche Einstellungsuntersuchung sinnvoll ist, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderen körperlichen Anforderungen oder Gefährdungen.

Auch die Teamintegration verdient besondere Aufmerksamkeit. Bestehende Gesellen und Meister im Betrieb reagieren mitunter zurückhaltend auf Quereinsteiger, insbesondere wenn diese formal noch keinen Abschluss besitzen, aber in einzelnen Aufgabenbereichen bereits selbstständig arbeiten. Eine offene Kommunikation über den gewählten Qualifizierungsweg und die damit verbundenen Zwischenschritte hilft, Vorbehalte im Team abzubauen und die Akzeptanz für den neuen Kollegen zu erhöhen. Regelmäßige Teamgespräche, in denen der Fortschritt des Quereinsteigers transparent gemacht wird, unterstützen diesen Prozess zusätzlich.

Nicht zuletzt sollten Betriebe den Erfolg ihrer Quereinsteigerprogramme systematisch auswerten, etwa anhand der Abschlussquote, der Verweildauer nach erfolgreicher Qualifizierung und des Feedbacks der beteiligten Mitarbeiter. Diese Auswertung liefert wertvolle Hinweise darauf, welche Zielgruppen und welche Qualifizierungswege für den eigenen Betrieb besonders gut funktionieren, und ermöglicht es, das Vorgehen bei künftigen Quereinstiegen gezielt weiterzuentwickeln, statt jedes Mal wieder bei null zu beginnen. Betriebe, die über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Quereinsteiger qualifizieren, profitieren zudem davon, einen festen internen Ablaufplan zu etablieren, der sich bei Bedarf schnell an neue Bewerbersituationen anpassen lässt, ohne dass jedes Mal alle rechtlichen und organisatorischen Fragen neu geklärt werden müssen.

FAQ

Können Quereinsteiger ohne Ausbildungsvertrag einen Gesellenabschluss erwerben?
Ja, über die Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz, sofern eine Berufstätigkeit im Zielberuf von mindestens dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen wird.

Was regelt die Altgesellenregelung nach § 7b Handwerksordnung?
Sie ermöglicht Personen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung, eine Ausübungsberechtigung im zulassungspflichtigen Handwerk auch ohne Meisterprüfung.

Wie werden ausländische Berufsabschlüsse anerkannt?
Über das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann die zuständige Handwerkskammer prüfen, ob eine im Ausland erworbene Qualifikation der deutschen Gesellen- oder Meisterqualifikation ganz oder teilweise gleichwertig ist.

Welche Förderungen stehen für die Qualifizierung von Quereinsteigern zur Verfügung?
Je nach individueller Situation kommen unter anderem Zuschüsse im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung sowie arbeitgeberseitige Fördermöglichkeiten infrage, deren genaue Ausgestaltung bei der Agentur für Arbeit oder Handwerkskammer zu erfragen ist.

Wie lange dauert eine Nachqualifizierung in Modulen typischerweise?
Das hängt von der individuellen Vorerfahrung und dem Gewerk ab; eine schrittweise Nachqualifizierung parallel zur Beschäftigung erstreckt sich in der Praxis häufig über ein bis zwei Jahre.

Worauf sollten Betriebe bei der Integration von Quereinsteigern besonders achten?
Ein strukturierter Einarbeitungsplan mit klaren Meilensteinen und einer festen Ansprechperson im Team ist entscheidend, da Quereinsteiger anders als Auszubildende meist keine parallele schulische Begleitung durchlaufen.